Organisatorisches

Arbeitsweise, Methoden

So einzigartig wie die Menschen selbst, sind auch ihre Problemstellungen. Dementsprechend ist auch die individuelle Abstimmung der Beratungs- und Behandlungsmethoden auf die  Persönlichkeit, Problemlage oder bestimmte Vorlieben des/der Klienten/in sinnvoller und erfolgversprechender als die Festlegung auf nur eine Therapiemethode, die den speziellen Anforderungen des Einzelfalles unter Umständen nicht optimal gerecht werden kann.

Nach einem Erstgespräch werden gemeinsam Ziele definiert und in weiterer Folge passende Methoden zu ihrer Erreichung gewählt.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass das Erstgespräch bereits einen ersten wichtigen Teil des Behandlungs- und Therapieprozesses darstellt. Es dient der Anamnese, fungiert meist auch als Entlastungsgespräch und Sie bekommen eine erste fachliche Rückmeldung was Diagnose und Behandlung betrifft.

Verschwiegenheit

Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, verankert im Psychologengesetz, § 14 als auch aufgrund der Ethikrichtlinien für meine Berufsgruppe der Schweigepflicht.

Honorar

Das Honorar für eine Sitzung mit der Dauer von 50 Minuten beträgt € 100.-.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass seit dem 1.1.2024 klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung gilt. Das heißt, dass für eine krankheitswertige Störung ein Kostenzuschuss von den Sozialversicherungen gewährt wird!
Die Höhe der Kostenzuschüsse bei den jeweiligen Versicherungsträgern sind wie folgt: 
ÖGK: Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70.-
– SVS: Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00.-
– BVAEB: Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60.-

Für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit durch Antragstellungstellung bei der Bezirkshauptmannschaft im Rahmen der Präventivhilfen einen Kostenzuschuss von derzeit € 36,94.- pro Einheit (für insgesamt maximal 30 Einheiten) zu bekommen.

Das Honorar für die psychologische Diagnostik sowie die Erstellung eines klinisch-psychologischen Befundes richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand (Anzahl und Dauer von diagnostischen Gesprächen, eingesetzten psychologischen Tests und der schriftlichen Befunderstellung) und ist dementsprechend variabel. Diesbezüglich gebe ich auf eine konkrete Anfrage gerne nähere Auskunft.

Absagemodalitäten

Vereinbarte Behandlungseinheiten (als auch Termine für ein Erst- und Anamnesegespräch) sind bei Versäumen durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 24 Stunden sowie einen Werktag vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.
Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis, da meine zeitlichen Ressourcen zum vereinbarten Zeitpunkt exklusiv für Sie reserviert sind und der Termin kurzfristig oder ohne Absage auch nicht mehr anderweitig vergeben werden kann! Im Honorar ist außerdem auch immer Zeit für bereits erfolgte Vorbereitungsarbeit für die Einheit inkludiert!